Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle fördert Maßnahmen zum Heizen mit erneuerbaren Energien. Ob Ihr Projekt förderfähig sein könnte und wie Sie einen Antrag stellen, erklären wir Ihnen.
Seit Beginn des neuen Jahres gibt es neue Möglichkeiten, die Umrüstung auf Heizsysteme mit Erneuerbaren Quellen fördern zu lassen. Mit dem Programm des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle können Sie bis zu 45 Prozent der Kosten sparen.
WAS WIRD GEFÖRDERT?
Wärmepumpen, Biomasseanlagen wie Pelletanlagen, Sollarkollektoranlagen, Hybridheizungen, Gasbrennwertheizungen. Besonders interessant ist die Förderung für diejenigen, die noch eine Ölheizanlage haben. Wird diese im Rahmen der geplanten Erneuerung durch eine Biomasseanlage, Wärmepumpe oder Hybridanlage ersetzt, bringt das einen Bonus der Förderung, so dass Fördersätze von bis zu 45 Prozent möglich werden können.
WER KANN EINEN ANTRAG STELLEN?
Antragsberechtigt sind laut Förderrichtlinie:
- Privatpersonen,
- Wohnungseigentümergemeinschaften,
- freiberuflich Tätige,
- Kommunen,
- kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Zweckverbände,
- Unternehmen,
- sonstige juristische Personen des Privatrechts, insbesondere gemeinnützige Organisationen oder Genossenschaften,
die das Grundstück, den Grundstücksteil, das Gebäudes oder den Gebäudeteil, auf oder in dem die Anlage errichtet werden soll, besitzen, gepachtet oder gemietet haben. Alle Informationen zur BaFA-Förderung sowie die Anträge finden Sie hier.
WIR MACHEN DAS FÜR SIE!
Den Überblick bei Förderanträgen, -fristen, -voraussetzungen zu behalten, ist nicht leicht. Wir übernehmen das für Sie. Sprechen Sie mit uns über Ihre Anlage, die Möglichkeiten, wie sie ersetzt oder erneuert werden kann und was Sie sich wünschen. Wir beraten Sie, wie sich Ihre Ziele umsetzen lassen und welche Förderungen möglich sind.
Wir unterstützen Sie bei der Antragsstellung, haben alle Fristen im Blick und setzen Ihr Projekt von der Idee bis zur Übergabe kompetent um.